Sportbonus: Vereinsinformation

aktualisiert am 02.11.2022

Die Aktion ist mit 10. Oktober 2022 ausgelaufen.

Der Sportbonus ist eine der #comebackstronger-Fördermaßnahmen der Bundesregierung um Mitgliedsverluste in Sportvereinen wieder wett zu machen. Er bietet dir die Chance, um bis zu 75% vergünstigte Mitgliedschaften anzubieten, um neue Mitglieder zu gewinnen – und das, ohne dass du auf Einnahmen verzichten musst. Für Ukraine-Flüchtlinge können sogar bis zu 100% gefördert werden.

Die Corona-Pandemie stellt uns alle noch immer vor große Herausforderungen. Die Zeit seit März 2020 war auch für den österreichischen Sport eine sehr schwierige Phase. Die Konsequenz war, dass Vereinsangehörige ihre Mitgliedschaft nicht verlängert haben und – hoffentlich nur für einen begrenzten Zeitraum – aus dem organisierten Sport ausgeschieden sind. Die Daten der Statistik Austria zeigen, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen durchschnittlich um etwa ein Viertel zurückgegangen sind. Sportvereine haben während der Pandemie somit rund 500.000 Mitglieder verloren.

Comeback des Vereinssports fördern

Der Vereinssport mit all den Leistungen seiner ehrenamtlich Tätigen ist das Rückgrat des österreichischen Sports an sich. Wir wollen alles tun, damit diese Rückgänge so rasch wie möglich wettgemacht werden können und das sportliche Aktivitätsniveau generell wieder steigt. Das Sportministerium unterstützt daher das Comeback des Vereinssports durch diese Förderaktion für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften.

Vorteile für deinen Verein

Gewinnung neuer Mitglieder

Potenziellen neuen Mitgliedern wird durch die reduzierten Mitgliedschaftskosten ein Anreiz geboten, dem Verein beizutreten. Du kannst damit deine Einheiten wieder füllen. Übrigens: Laut Studien bedeutet es rund fünfmal so viel Aufwand, ein neues Mitglied zu gewinnen, als ein bestehendes zu halten. Noch höher ist der Aufwand, einen verlorenes Mitglied zurückzugewinnen.

keine Abstriche bei den Einnahmen

Das Gute dabei ist: der Restbetrag wird vom Ministerium gefördert! Das bedeutet, dass du soviel einnimmst, als würden die Mitglieder den vollen Mitgliedspreis bezahlen.

flexible Anwendung

Es können Mitgliedschaften für die Saison 2021/2022, das Kalenderjahr 2022 oder die Saison 2022/23 rabattiert angeboten werden.

SPORTUNION Ansprechpersonen

In deinem SPORTUNION Landesverband gibt es eine Ansprechperson, die dir behilflich ist. Mehr dazu erfährst du unter FAQs und Kontakt.

Unterstützung von Geflüchteten

Für Vertriebene gemäß Vertriebenen-Verordnung können sogar bis zu 100% des regulären Mitgliedsbeitrages gefördert werden (maximal €120,-)

Bis zu 75% (maximal €90,-) von Mitgliedschaften werden gefördert.

Rechenbeispiele

  • Beispiel 1: Kostet eine Jahres-Mitgliedschaft regulär €100,-, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied €75,-  refundiert, neue Mitglieder zahlen im 1. Jahr nur €25,- (-75%).
  • Beispiel 2: Kostet eine Jahres-Mitgliedschaft regulär €200,-, erhält dein Verein pro neuem
    Mitglied den Maximalbetrag von €90,- refundiert, neue Mitglieder zahlen im 1. Jahr nur €110,- (-45%).

Fazit: Bei Mitgliedschaftskosten bis €120,- erhält das Mitglied einen Nachlass von 75%. Bei höheren Mitgliedschaftskosten reduziert sich der einzuzahlende Betrag fürs Mitglied um jeweils €90,- (Maximaler Förderbetrag).

Wie funktioniert der Sportbonus genau und was gibt es zu beachten?

Schritt 1

Dein Verein registriert sich online unter www.sportbonus.at um an der “Sportbonus”-Aktion teilnehmen zu können. Die Beantragung erfolgt nach erfolgter Registrierung unter www.sportbonus.at/backend/login.

Schritt 2

Ein neues Mitglied (die Person war ab 1.1.2021 nicht aktives Mitglied in deinem Verein) tritt dem Verein bei und die Mitgliedschaft dauert zumindest 3 Monate.
Auch Gutscheinaktionen für Mitgliedschaften im Jahr 2022 sind möglich – Achtung! – Die Bezahlung muss bis zum 10.10.2022 erfolgen.

Schritt 3

Der verminderte Mitgliedsbeitrag (bis zu 75% bzw. max. €90,- Förderung; Für Ukraine-Flüchtlinge beträgt die Förderung 100% des regulären Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch €120,-) wird zwischen 01.09.2021 und 10.10.2022 vom Neumitglied aufs Vereinskonto einbezahlt.

Schritt 4

Der förderbare Betrag wird deinem Verein von deinem SPORTUNION Landesverband überwiesen.

  • Für die Teilnahme am Sportbonus ist eine Online-Registrierung deines Vereins unter sportbonus.at nötig.
  • Voraussetzung: Dein Verein muss vor dem 1. Dezember 2021 gegründet worden sein.
  • Über den Sportbonus bekommt dein Verein bis zu 75% des Mitgliedsbeitrages (max. €90,-) eines neuen aktiven Mitglieds vom Ministerium (BMKÖS) zurückerstattet. Für Vertriebene beträgt der Zuschuss gemäß Vertriebenen-Verordnung 100% des regulären Mitgliedsbeitrages, maximal jedoch €120,-.
  • Dein SPORTUNION-Landesverband fungiert als Abwicklungs- sowie Servicestelle und steht für Fragen gerne zur Verfügung.
  • Zur Erstellung deines Sportbonus-Antrages loggst du dich unter sportbonus.at/backend/login ein. Seit dem 19.10.2021 ist dies für Vereine möglich.
  • Einreichphase 3: Antragsstellung vom 01.05. bis 31.05.2022. Die Einzahlung des reduzierten Mitgliedsbeitrags muss bei der Einreichung schon erfolgt sein.
  • Einreichphase 4: Antragsstellung vom 19.09. bis 16.10.2022. Letztgültiger Einzahlungstermin des reduzierten Mitgliedsbeitrags ist der 10.10.2022

Sportbonus-Antrag im Überblick

Zur Erstellung deines Sportbonus-Antrages loggst du dich unter https://sportbonus.at/backend/login ein und wählst den Punkt „Anträge“ im Hauptmenü.

  1. Klicke auf den Button „neuen Antrag anlegen“
  2. Kontrolliere die ZVR-Nummer, Vereinsname und E-Mail-Adresse (Achtung: eine Änderung der Daten ist nicht möglich. Sollten die Daten nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an info@sportbonus.at)
  3. Kontrolliere deinen Vereins-IBAN und passe ihn gegebenenfalls an
  4. Um alle Informationen zu den neuen Mitgliedern zu erfassen lade die XLSX-Vorlage herunter
  5. Fülle die XLSX-Vorlage vollständig aus
  6. Lade die vollständig ausgefüllte XLSX-Vorlage hoch
  7. Gib die Anzahl der sportlich aktiven Mitglieder (m/w/d) mit Stichtag 31. August 2021 an
  8. Klicke auf „Speichern“
  9. Nachdem du ein SPORTUNON Verein bist oder über die SPORTUNION betreut wirst musst du keine Belege hochladen*siehe unten SPORTUNION-Prüfprozess
  10. Korrigiere etwaige Fehlermeldungen. Wenn alle Eingaben korrekt sind, erscheint der Button „Antrag fertigstellen“
  11. Lade das Antragsformular herunter
  12. Fülle das Antragsformular vollständig aus und unterfertigen es
  13. Lade das Antragsformular hoch
  14. Bestätige die Richtigkeit aller Angaben
  15. Schließe den Antrag mit einem Klick auf den Button „Antrag senden“ ab

Weitere Informationen finden sich unter den Sportbonus-FAQs für Vereine

SPORTUNION Prüfprozess

  • Bei der Phase 3 muss eine Antragsstellung bis 31.05.2022 und bei der Phase 4 eine Antragsstellung bis 16.10.2022 erfolgt sein.
  • Die Einzahlung des reduzierten Mitgliedsbeitrags muss bei der Einreichung schon erfolgt sein, der letztgültige Einzahlungstermin bei der Phase 4 ist der 10.10.2022. Allgemein kann bei einer Ablehnung eine neue Version des Antrags eingebracht werden. Hierfür wurde auch eine Kopier-Funktion eingerichtet. Dein Landesverband bearbeitet die beantragte Summe und überweist dir den förderbaren Betrag nach mehreren Prüfschritten und Freigabe.
  • Dein Landesverband nimmt vor einer Auszahlung eine stichprobenartige Prüfung anhand eines festgelegten SPORTUNION-Prüfprozesses vor.
  • Wenn du als Verein in diese Stichprobe fällst fordert dein Landesverband einzelne Einzahlungsnachweise oder alle Einzahlungsnachweise an. Hierzu müssen diese Einzahlungsnachweise an den jeweiligen Landesverband eingescannt per E-Mail übermittelt werden. In Ausnahmefällen wäre eine Übermittlung der Kopien auch per Post an deinen Landesverband möglich.

Beim Einzahlungsbeleg des Vereins muss ersichtlich sein, dass es sich um einen Einzahlungsbeleg des Vereins handelt und die Einzahlung des Mitglieds muss hervorgehen. Bei jeder Einzahlung ist der Betrag, das Datum sowie der Absendername (Name des Mitglieds) zu sehen.

Bei Überweisungen dient als Nachweis ein Kontoauszug, Umsatzübersicht oder Buchungsdruck (Banken haben unterschiedliche Bezeichnungen).

Bei Barzahlungen dient das Kassabuch als Nachweis. Der Name des Mitglieds muss pro Einzahlungsbetrag aus dem Kassabuch hervorgehen.

Bei der Kontrolle deines Landesverbands werden die Einzahlungsbelege anhand der eingegebenen Daten in der hochgeladenen XLSX-Vorlage überprüft. Zusätzlich wird der eingetragene IBAN auf der Plattform abgeglichen.

  • Es erfolgt jedenfalls eine vollständige Prüfung deines Vereins wenn die Anzahl der begünstigten neuen sportlich aktiven Mitglieder mehr als 15% der gesamten sportlich aktiven Mitglieder ausmachen.
  • WICHTIG! Alle Vereine verpflichten sich ausnahmslos zu einer Aufbewahrung aller Unterlagen bis Ende 2022!

Downloads: Design-Vorlagen

Nutze unsere Design-Vorlagen, um potenzielle neue Mitglieder auf die Aktion aufmerksam zu machen:

Aktion-Sujets (mit Verbandslogo)

Aktion-Sujets (mit eigenem Vereinslogo)

Bewerbungs-Textvorlagen

Sportbonus-Gutscheine

Share Pic für Soziale Medien

Slidervorlage “Sportbonus” (für SPORTUNION-Vereinswebsites)

Die Vorlage „Sportbonus-Gutscheine“ kann auch für Mitgliedschaften fürs Kalenderjahr 2022 verwendet werden (Hinweis: Sportbonus Förderung nur bei erfolgter Einzahlung des reduzierten Mitgliedsbeitrages bis spätestens 15.09.2022 möglich)

Fragen & Antworten

Weitere Infos findest du in den Sportbonus-FAQs für Vereine unter sportbonus.at sowie bei deinem SPORTUNION-Landesverband.

Welche Vereine dürfen an dem Förderprogramm teilnehmen?

“Gemeinnützige” Sportvereine, welche vor dem 01. Dezember 2021 gegründet worden sind. 

Ich war bisher noch nicht beim Vereinsbonus als Verein registriert. Kann ich mich noch anmelden?

Ja. Du kannst deinen Sportverein noch registrieren und den Sportbonus nutzen.

Muss ich für jede Phase einzeln einreichen?

Nein. Es ist auch eine gesammelte Einreichung zu den Fristen in Phase 4 möglich. Eine frühere Einreichung bzw. Laufende Einreichungen zu den einzelnen Phasen haben den Vorteil, dass Gelder früher auf das Vereinskonto überwiesen werden. 

Kann ich den Prozentsatz des Zuschusses individuell festlegen?

Nein. Der Zuschuss wird in der Höhe von 75 % des Mitgliedsbeitrages automatisch festgelegt. Der maximale Zuschuss beträgt 90€. 

Ein Neumitglied hat bei der Überweisung des Mitgliedsbeitrages aufgerundet und daher zu viel einbezahlt. Muss der zu viel einbezahlte Betrag rücküberwiesen werden?

Ja. Der Differenzbetrag muss vom Verein zurück überwiesen werden. Im Falle einer Überprüfung, müssen die Rückzahlungsbelege (inkl. Kontoauszug) des Differenzbetrages übermittelt werden.

Welche Unterlagen (Belege) werden bei einer Überprüfung benötigt?

Bei einer Prüfung müssen die Einzahlungsbelege der Mitgliedsbeiträge übermittelt werden. Bei bargeldlosen Zahlungen dient als Nachweis ein Kontoauszug, Umsatzübersicht oder Buchungsdruck. Bei Barzahlungen dient das Kassabuch als Nachweis. 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich technischen Support (Passwort, Fehlermeldungen,...) benötige?

In diesem Fall bitte eine E-Mail mit dem Anliegen an info@sportbonus.at senden! 

Kann ich als Verein einen Zuschuss für ukrainische Vertrieben beantragen?

Für ukrainische Vertriebene sind bis zu 100 % Reduktion des Mitgliedsbeitrags (max. 90 €) mit einem Vertriebenenstatus-Nachweis („blaue Karte“) möglich.

Bis wann muss der Nachweis des Vertriebenenstatus erbracht werden?

Der Nachweis des Vertriebenenstatus ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung gegenüber dem Sportverein zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Sportverein eine Kopie des Vertriebenenausweises („blaue Karte“) zur Dokumentation bei sich hinterlegt hat.

Kontakt:

sportbonus@sportunion-kaernten.at
Ansprechpartner: René Schranzer, Pauline Isopp, Christian Cijan