Bundesregierung stellt neuen Energiekostenausgleich für Sportvereine vor

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Beim Sportgipfel am Donnerstag in Wien wurde ein neuer Energiekostenausgleich für Sportvereine vorgestellt. Mit der Unterstützungsmaßnahme wird eine Forderung umgesetzt, für die von der SPORTUNION bereits im September ein konkretes Konzept vorgestellt worden war.

Sportminister Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner stellten im Haus des Sports mit den Sportlandesräten Wiens (Peter Hacker), Niederösterreichs (Jochen Danninger), Oberösterreichs (Markus Achleitner) und des Burgenlands (Heinrich Dorner) Unterstützungsmaßnahmen für gemeinnützige Sportvereine, die von beträchtlichen Mehrkosten im Bereich Energie betroffen sind, vor. Kogler präsentierte dabei erste Details zum Energiekostenausgleich.

Für das Jahr 2022 werden 40 Prozent der Mehrkosten ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Das mit 15 Millionen Euro dotierte Unterstützungsinstrument wird gemeinnützigen Sportstättenbetreibern, in der Regel Sportvereine, Dach- und Fachverbände, zugutekommen. Sportminister Kogler: „Unser erklärtes Ziel ist, dass das Sportangebot in den Vereinen im bisherigen Ausmaß weitestgehend aufrechterhalten werden kann und Sportvereine nicht gezwungen sind, unvertretbare Erhöhungen bei Mitglieds- und Benützungsgebühren vornehmen zu müssen.“

Peter McDonald zum vorgestellten Teuerungsausgleich

„Der vorgestellte Energiekostenausgleich bewahrt Tausende gemeinnützige Sportvereine und ihre Ehrenamtlichen vor dem finanziellen Aus. Die gestiegenen Kosten waren zuletzt bereits existenzbedrohend. Die Lage wurde erkannt und drohende Teuerungslockdowns der Sportstätten abgewendet. Die SPORTUNION hat bereits im September einen konkreten Vorschlag für einen Energie- und Teuerungsausgleich vorgelegt, der nun in ähnlicher Form umgesetzt wird. Unser Dank gilt Sportminister Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner, den Sportlandesräten und Sportreferent:innen, die diesen wichtigen Schritt gesetzt haben und vielen Vereinen ihre Existenzsorgen nehmen“, sagt SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.

Pressefoto Peter McDonald (c) SPORTUNION

Der Energiekostenausgleich wird sich in weiten Teilen am Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft orientieren. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate wird sich der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen. Kogler: „Die Begünstigten werden Sportstättenbetreiber sein, die für ihre Energiekosten selbst aufkommen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist aber, dass der Sportstättenbetreiber den Fördervorteil an die Sporttreibenden, die Mitglieder bzw. die eingemieteten Vereine weitergibt.“

So sieht das Programm im Detail aus

Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH (BSG). Die Details des Förderprogrammes werden derzeit erarbeitet, eine Antragstellung ist für März 2023 vorgesehen. „Mein besonderer Dank gilt den Dachverbänden, die in Einzelfällen bereits jetzt Überbrückungshilfen anbieten. Möglich gemacht hat das unter anderem die Erhöhung der Bundes-Sportförderung und damit auch des Bundesvereinszuschusses, die 2022 mit großer Unterstützung von Finanzminister Brunner gelungen ist.“

Energiekostenzuschuss 2
Energiekostenzuschuss 4
Energiekostenzuschuss 3

Der Energiekostenausgleich des BMKÖS ist als subsidiäres Förderinstrument konzipiert. Für eine Ausgleichszahlung kommen also ausschließlich Sportstättenbetreiber in Betracht, die keine andere Förderung für ihre Sportstätte erhalten können. Zu den weiteren Hilfsinstrumenten des Bundes zählen der Energiekostenzuschuss des BMAW, bei dem gemeinnützige Sportvereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt sind, sowie das Kommunalinvestitionsprogramm („Gemeindemilliarde“), in dem 50 Millionen Euro zur Abfederung von Energie-Mehrkosten bei gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen reserviert sind. Die Sportlandesräte begrüßten das Konzept des Energiekostenausgleichs und zeigten sich erfreut, dass die Sportvereine bereits mit Beginn des zweiten Quartals 2023 mit finanzieller Unterstützung rechnen können.

Finanzminister Magnus Brunner: „Wir stellen weiteres Geld für Österreichs Sportvereine zur Verfügung. Denn es ist richtig und wichtig, den heimischen Sport zu unterstützen. Konkret wird ähnlich wie für Unternehmen ein Energiekostenzuschuss für jene Sportinstitutionen implementiert, die nicht unternehmerisch organisiert sind. Jetzt wird an der raschen Ausgestaltung der Richtlinien gearbeitet. Denn gerade die aktuell hohen Energiekosten sind eine Herausforderung für den Breitensport, und natürlich spüren auch die Profiverbände die Teuerung. Wir tragen das ehrenamtliche Vereinswesen und unsere Sportlerinnen und Sportler gut durch die Krise und stärken den Sport langfristig. Bereits im Vorjahr haben wir die Sportförderung erhöht. Das bringt mehr Geld für Österreichs organisierten Sport. Und mit der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung stellen wir den Übungsbetrieb in den Vereinen sicher.”

Fotos: NLK/Burchhart (3), SPORTUNION

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