“Kärnten übernimmt Verantwortung und steht den Vereinen zur Seite – Versprochene Unterstützung vom Bund ist nie gekommen”, sagen Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und Landessportdirektor Arno Arthofer.
In enger Zusammenarbeit des Landes Kärnten mit den drei Kärntner Sport-Dachverbänden konnte ein Soforthilfepaket für die 1.600 Sportvereine, deren rund 180.000 Mitglieder und rund 35.000 Funktionäre:innen geschnürt werden. In Summe wurden 540.000 Euro freigemacht, die in einem entsprechenden Kriterienkatalog den Vereinen zur Verfügung gestellt würden und soll gegen die allgemeine Teuerung und speziell gegen die gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise die Kärntner Sportvereine unbürokratisch unterstützen.
Die SPORTUNION Kärnten erhält, wie die beiden anderen Dachverbände, 150.000 Euro für seine über 410 Mitgliedsvereine zu Verfügung.
Ab sofort können online Soforthilfe-Anträge über die Kärnten-Sport Koordination bis spätestens 18. Jänner 2023 (Datum des Einlangens) gestellt werden.
Die Online-Anträge sind einfach gehalten, um eine schnelle Antragstellung zu ermöglichen.
Ein Vereinsregisterauszug ist nötig, der mit hochgeladen werden muss.
Die Richtlinie für die Gewährung der Soforthilfe für Kärntner Sportvereine ist unbedingt zu beachten!
Förderhöhe und Richtlinien für die Gewährung der Soforthilfe für Kärntner Sportvereine
Folgende unvorhersehbare Mehrkosten, die in Zusammenhang mit den aktuellen Teuerungen stehen, sind insbesondere förderbar:
- erhöhte Energiekosten
- erhöhte Investitons- und Beschaffungskosten
- erhöhte Trainer:innen-Kosten
Folgende Grunddaten werden für den Antrag benötigt:
- Vereinsnamen (genauer Wortlaut aus dem Vereinsregisterauszug)
- ZVR-Nummer
- Daten des Obmanns / der Obfrau
- Adresse und Kontaktdaten des Vereins
- Dachverbandszugehörigkeit: UNION auswählen
- Daten zum Sportbetrieb (wichtig für die Förderkritieren, siehe unten)
- Anzahl der Nachwuchssportler:innen
- Anzahl der (Lizenz)Trainer:innen
- Anzahl der Vereinsmitglieder
- Anzahl der Nachwuchsteams
- Bankverbindung Vereinskonto (Kontowortlaut, IBAN, BIC und Bankinstitut)
Die Förderung erfolgt durch einmalige Pauschalbeträge in der Höhe von
- Kategorie 1: EUR 500 – bei Vorliegen von mindestens zwei Kriterien
- Kategorie 2: EUR 1.000 – bei Vorliegen von mindestens fünf Kriterien gemäß Abs. 2 und Abs. 3
- Kategorie 3: EUR 1.500 – bei Vorliegen von mehr als fünf Kriterien gemäß Abs. 2 und Abs. 4
Die jeweilige Kategorie wird anhand folgender Kriterien festgelegt: (JA/NEIN-Angaben im Antrag):
- Vorhandensein von Mädchen-/Damensport bzw. -teams oder Sportangebote für mehrere Geschlechter
- Vorhandensein von Behindertensport bzw. Behindertensportkursen
- Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen im Jahr 2022
- Regelmäßige Vereinsaktivitäten (z. B. Teilnahme an Meisterschaften oder Bewerben, Trainingsbetrieb, Durchführung oder Teilnahme an Veranstaltungen)
- Bekenntnis und Umsetzung der Grundsätze von „Green Sports“
- Bekenntnis zum „Safe Sport“ und Aktivitäten „Gegen Gewalt im Sport“
Für die Kategorie 2 können zudem folgende Kriterien herangezogen werden:
- mehr als 50 Mitglieder
- mehr als 50 Nachwuchsathleten
- mehr als 5 Kinder- und Jugendkurse
- mehr als 5 TrainerInnen
- mehr als 20 Kilometer Entfernung zwischen Vereinssitz und Trainings-/Sportstätte
Für die Kategorie 3 können zudem folgende Kriterien herangezogen werden:
- mehr als 100 Mitglieder
- mehr als 100 Nachwuchsathleten
- mehr als 10 Kinder- und Jugendkurse
- mehr als 10 TrainerInnen
- mehr als 40 Kilometer Entfernung zwischen Vereinssitz und Trainings-/Sportstätte