SPORTUNION-Präsident McDonald: „Österreichs rund 15.000 gemeinnützige Sportvereine brauchen weiter Unterstützung, damit ihnen für 2022 ein starkes Comeback gelingt.“
Der Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) kann vom 21.2. bis 30.4.2022 für das vierte Quartal 2021 unter www.npo-fonds.at beantragt werden. Die SPORTUNION begrüßt nach den schwierigen Monaten zuletzt diesen Schritt und wird die Sportvereine im Rahmen der Abwicklung weiter aktiv unterstützen. „Der NPO-Fonds hat sich mit dem Struktursicherungsbeitrag als unbürokratisches und gut funktionierendes Fördermodell für gemeinnützige Vereine bewährt. Es freut uns daher sehr, dass von der Bundesregierung die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sport- und Vereinswesens weiter anerkannt wird. Mit der Fortsetzung dieser essentiellen Krisenunterstützung wird der Fortbestand von Österreichs rund 15.000 Sportvereinen weiter gesichert. Wir werden die ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre bei der Abwicklung weiterhin aktiv informieren sowie unterstützen, damit dem Sport ein starkes Comeback gelingt“, betont SPORTUNION-Präsident Peter McDonald, der sich vor allem bei Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler und Ehrenamtsministerin Elisabeth Köstinger für ihren wichtigen Einsatz bedankt.
Der Sport-Dachverband wird am 9.3.2022 um 18:30 Uhr ein kostenloses Webinar zum NPO-Fonds für Sportvereine veranstalten – nähere Infos dazu sind auf der Homepage der SPORTUNION Akademie zu finden.
Weitere Verlängerung des NPO-Fonds für 2022 wurde beschlossen
Für das vierte Quartal 2021 werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen “Struktursicherungsbeitrag” in der Höhe von 5 Prozent der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung für die Hilfe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 Prozent. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der auch in den vergangenen Wochen für viele Organisationen sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im zweiten Quartal möglich sein.