SPORTUNION zu Corona-Stufenplan: Laufender Sportbetrieb muss sichergestellt werden

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SPORTUNION-Präsident McDonald: „Es ist wichtig, dass Österreichs rund 15.000 Sportvereine keinen neuen Lockdown erleben und diese rechtzeitig über Verschärfungen der Corona-Regelungen informiert werden.“

Die SPORTUNION begrüßt den neuen Stufenplan der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus, der aufgrund der steigenden Zahlen auf den Intensivstationen notwendig ist. Für den Dachverband ist es vorrangig, dass der Vereinssport weiter möglich bleibt und dieser auch nicht mit normalen Veranstaltungen gleichgesetzt wird. Darüber hinaus soll es entsprechende Übergangsfristen für Vereine geben und die Regeln für Österreichs Sport einheitlich bleiben.

Fortführung des Sports ermöglichen

„Es muss höchste Priorität haben, dass wir keinen neuen Lockdown erleben und die aktive Sportausübung weiter möglich bleibt – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Impfung ist ein entscheidender Gamechanger, der die sichere Fortführung des Sportbetriebs ermöglicht. Umso wichtiger ist das heutige Bekenntnis der Bundesregierung, dass es für Geimpfte und Genesene keinen Lockdown mehr geben wird. Österreichs rund 15.000 Sportvereine brauchen weiter Planungssicherheit. Nur mit vereinten Kräften und durch verantwortungsvolles Handeln können wir eine Überlastung der Intensivstationen verhindern, wozu es auch den Schutz der Ungeimpften und damit den entsprechenden Corona-Stufenplan braucht“, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.

 

Plan der Bundesregierung

1. Stufe – 10 Prozent Belegung (200 Betten), ab 15. September
  • Antigen-Tests nur mehr 24h gültig – gilt auch für die Schultestungen
  • FFP2-Maskenpflicht wo derzeit MNS (Täglicher Bedarf, öffentliche Verkehrsmittel)
  • FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte auch im Handel, für alle anderen Empfehlung (stichprobenartige Kontrollen durch Polizei)
  • 3-G bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen)
2. Stufe – 15 Prozent Belegung (300 Betten), ab 7 Tage nach Überschreitung
  • 2-G-Regelung für Nachtgastro (und ähnliche Settings) sowie Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze >500 Personen
  • Antigen-Tests mit Selbstabnahme (Wohnzimmer-Tests) nicht mehr für 3-G-Regel gültig
3. Stufe – 20 Prozent Belegung (400 Betten), ab 7 Tage nach Überschreitung
  • Für das “getestet” in 3-G-Regelung gelten nur mehr PCR-Tests

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