Anpassung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ab 01.01.2023

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Tages- und Monatshöchstgrenzen werden erhöht, eine jährliche Meldepflicht für Vereine eingeführt.

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE) dient seit vielen Jahren als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport. Entstandene Aufwände im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit als Sportler:in, Trainer:in, Betreuer:in oder Schiedsrichter:in können damit abgegolten werden. Der große Vorteil: Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Um die Entschädigung der Personen sicherzustellen und um der Inflation Rechnung zu tragen, werden die genannten Tages- und Höchstsätze nun erhöht.

Welche Änderungen gibt es ab 01.01.2023?

Der monatliche Höchstbetrag wird von 540€ um ein Drittel auf 720€ erhöht. Zudem wird der Höchstbetrag pro Einsatztag verdoppelt und damit auf 120€ angehoben. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei weiterhin frei gewählt werden.

Gänzlich neu ist die jährliche Meldepflicht des begünstigten Rechtsträgers. Der begünstigte Rechtsträger (z.B. der Sportverein) muss dabei sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede einzelne Person in das dafür vorgesehene amtliche Meldeformular (analog oder digital) eintragen. Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss dieses Meldeformular dem Finanzamt übermittelt werden, erstmals somit Ende Februar 2024.

Alle Informationen kompakt in einem Webinar

Um alle Vereine bestmöglich auf die Veränderungen vorzubereiten, bietet die SPORTUNION am 27. Januar 2023 um 15:00 Uhr ein Webinar zu diesem Thema an. Expert:innen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) präsentieren dabei die Neuerungen rund um das amtliche Meldeformular und die erhöhten Tages- und Monatshöchstgrenzen. Dabei werden FAQs geklärt und ein Leitfaden für Vereine vorgestellt. Um alle Fragen zum Thema Sozialversicherung behandeln zu können, wird auch aus diesem Bereich eine fachkundige Person zur Seite stehen. Für SPORTUNION-Funktionär:innen ist das Webinar kostenlos.

Die Expert:innen des Webinars:

  • Mag. (FH) Michael Krammer: Gruppenleiter Gruppe IV/A Steuerpolitik, IV/1 Steuerpolitik und Abgabenlegistik, Bundesministerium für Finanzen
  • Mag. Karin Kufner: Abteilungsleiterin Abteilung IV/7, Lohnsteuer, Bundesministerium für Finanzen
  • Lilly-Marie Kunz, BSc (WU) LLM (WU): Kommisärin, Kabinett des Herrn Bundesministers für Finanzen, Bundesministerium für Finanzen
  • Josef Burgstaller: Partner, Steuerberater, Unternehmensberater, PZP Steuerberatung

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird ab 6. Februar 2024 möglich sein. Welche

1.100 Teilnehmer:innen bei PRAE-Webinar: Kurs jetzt online nachschauen

Über 1.100 Personen aus Österreichs Sportvereinen nutzten das Angebot des kostenlosen Webinars zum Thema “720 Euro statt 540 Euro: Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)”, um sich über die wichtigsten Neuerungen diesbezüglich zu informieren. Das gesamte Webinar gibt es jetzt online zum Nachschauen. Am 27. Jänner luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen