Diese kannst du hier ansehen:
AKM / Musiknutzung: neuer Rahmenvertrag
Österreichzum Originalbeitrag
Österreichzum Originalbeitrag
Diese kannst du hier ansehen:
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.
Über 1.100 Personen aus Österreichs Sportvereinen nutzten das Angebot des kostenlosen Webinars zum Thema “720 Euro statt 540 Euro: Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)”, um sich über die wichtigsten Neuerungen diesbezüglich zu informieren. Das gesamte Webinar gibt es jetzt online zum Nachschauen. Am 27. Jänner luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen