REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird ab 6. Februar 2024 möglich sein. Welche

1.100 Teilnehmer:innen bei PRAE-Webinar: Kurs jetzt online nachschauen

Über 1.100 Personen aus Österreichs Sportvereinen nutzten das Angebot des kostenlosen Webinars zum Thema “720 Euro statt 540 Euro: Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)”, um sich über die wichtigsten Neuerungen diesbezüglich zu informieren. Das gesamte Webinar gibt es jetzt online zum Nachschauen. Am 27. Jänner luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen