Aufgrund der steigenden Zahlen in den Intensivstationen hat die Bundesregierung neue Schutzmaßnahmen beschlossen.
Die heute in Kraft getretene neue Corona-Verordnung bringt einen bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Nachwuchssport wird etwa weiterhin möglich sein, vereinzelt haben die Bundesländer zusätzliche Regelungen beschlossen.
Hier die wichtigsten Punkte den Sport:
Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmenden, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
Die SPORTUNION baut ihr Serviceangebot für Vereine weiter aus: Mit Transgourmet, Österreichs führendem Gastronomie-Großhändler, wurde eine starke Kooperation ins Leben gerufen, die SPORTUNION-Vereinen ab sofort handfeste Einkaufsvorteile und professionelle Unterstützung bietet. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: „Eine spürbare Entlastung für Kantinen und Vereinsalltag.“ Im Rahmen der Partnerschaft erhalten SPORTUNION-Vereine eine eigene Transgourmet-Kundenkarte und damit 12 % Einkaufsrabatt auf das gesamte Sortiment.
Die SPORTUNION stellt die Weichen für die Zukunft im Teamsport und gewinnt mit Kempa und uhlsport einen starken Ausrüstungspartner. Vereine profitieren von hochwertiger Teamwear, Schuhen und Equipment sowie von exklusiven 40 % Rabatt, internationaler Expertise, Innovation und nachhaltiger Qualität.
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Die SPORTUNION bringt den Vereinssport live ins Netz – mit dem neuen SPORTUNION-Videocenter. Ob packende Matches, Trainingshighlights oder emotionale Vereinsmomente: Nutzt die Chance, als einer der ersten Vereine Teil dieses zukunftsweisenden Pilotprojekts zu werden. Professionelle Livestreams, einfache Videobearbeitung und neue Möglichkeiten für Sponsoring und Reichweite warten auf euch.
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
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