Neue Corona-Verordnung: Ende des Sport-Lockdowns

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Die Bundesregierung beendet den bundesweiten Lockdown, ab dem 12. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gilt jedoch länderspezifische Regelungen zu beachten.

Hier die wichtigsten Punkte für den Sport:

  • Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
  • Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmende (ab 51 Teilnehmende: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/Präventionsbeauftragter, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmende: zusätzlich Bewilligungspflicht)
  • Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoormax. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer/Zuschauerinnen (es gilt 2G und indoorMaskenpflicht)
  • Spitzensport ist ohne Beschränkung der Teilnehmenden möglich (für Zuschauer/Zuschauerinnen gilt 2.000/4.000)
  • Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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