REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

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Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Die ausbezahlten Beträge für das Jahr 2024 müssen vom auszahlenden Verein bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.

Voraussetzungen zur digitalen Meldung

Im Vergleich zum Vorjahr bleibt alles wie gehabt. Um die PRAE-Meldung schnell und einfach digital durchzuführen, wird die ID Austria benötigt. Die ID Austria dient als personenbezogener digitaler Ausweis. Es muss daher keine ID Austria für den Verein erstellt werden, sondern mit der persönlichen ID Austria einer Funktionärin bzw. eines Funktionärs gearbeitet werden. In einem weiteren Schritt kann mit dieser ID Austria der Verein in ELDA registriert werden. Im vergangenen Jahr mussten Vereine, welche 2023 PRAE‘s ausbezahlt haben, bereits erstmals der Meldepflicht nachkommen. Wurde der Verein damals bereits in ELDA registriert, muss man sich nur noch mit der ID Austria einloggen und kann sofort mit der PRAE-Meldung beginnen.

Erleichterung der Meldung durch SPORTUNION-Schnittstellendokument

Um die Meldung so einfach wie möglich für Vereine zu gestalten, wurde das SPORTUNION-Schnittstellendokument bereits im Vorjahr entwickelt. In diesem Jahr ist in ELDA nun auch ein gesammelter Upload möglich. Das Schnittstellendokument bietet eine administrative Erleichterung für Vereine in folgenden Punkten:

  • Administrative Erleichterung bei der PRAE-Meldung
    Generierung von XML-Dateien zum Import in ELDA
    Kein Anlegen von PRAE-Empfänger:innen in ELDA notwendig
    Kein Ausfüllen der einzelnen L19 Formulare in ELDA notwendig
  • Laufende Erfassung der ausbezahlten PRAE’s
    Monatliche Erfassung der ausbezahlten PRAE’s
    Übersichtliche Darstellung aller PRAE-Empfänger:innen inkl. Beträge
  • Vermeidung von Fehlerquellen
    Prüfung der SV-Nummer
    Automatisierte Erfassung des Zeitraums
    Automatisierte Berechnung des PRAE-Gesamtbetrags

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird ab 6. Februar 2024 möglich sein. Welche

1.100 Teilnehmer:innen bei PRAE-Webinar: Kurs jetzt online nachschauen

Über 1.100 Personen aus Österreichs Sportvereinen nutzten das Angebot des kostenlosen Webinars zum Thema “720 Euro statt 540 Euro: Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)”, um sich über die wichtigsten Neuerungen diesbezüglich zu informieren. Das gesamte Webinar gibt es jetzt online zum Nachschauen. Am 27. Jänner luden SPORTUNION und Sport Austria zu einem Webinar mit allen