Gegenleistungen von Vereinsförderungen

Einreichzeitraum für die Förderansuchen ist ausnahmslos zwischen 7. Jänner und 15. November des jeweiligen Kalenderjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können Vereine um Förderungen für das Kalenderjahr ansuchen.

Die SPORTUNION Kärnten sieht sich als Partner der Mitgliedsvereine. Eine Partnerschaft beruht natürlich auf Gegenseitigkeit. Daher setzten wir die Verwendung des SPORTUNION-Logos auf Briefpapier, der Homepage, der Vereinskleidung, der Sportstätte, etc. des Vereins als werbliche Gegenleistung voraus.

Fragen dazu?
Unser Landesgeschäftsführer Christian Cijan steht Dir/Euch jederzeit hilfreich zur Seite.

Mag. Christian Cijan

Mag. Christian Cijan

Mobil: 0676/845 558 810
Email: christian.cijan@sportunion-kaernten.at