Sportministerium fördert innovative Projektideen für Gleichstellung, Inklusion und Integration

Das Sportministerium startet im Mai wieder einen Innovations-Fördercall für die Bereiche Gleichstellung, Inklusion und Integration. Bei der ersten Auflage im Jahr 2021 wurden zwei SPORTUNION-Projekte ausgewählt.

Im Jahr 2021 wurde erstmals in Österreich ein Innovationscall im Sport ausgerufen. Die Erfahrungen beim ersten Call für die Schwerpunktthemen Gleichstellung, Inklusion und Integration waren durchwegs positiv. Von 125 eingereichten Projekte wurden etwas mehr als 30 ausgewählt. Eine Besonderheit des Calls war die intensive Unterstützung der Projektwerber bei der Antragstellung. Dadurch konnten auch Projekte von Antragsteller:innen, die mit Förderprozessen wenig Erfahrung hatten, zur Umsetzungsreife gebracht werden.

DADAE und “Sport vor Ort” dabei

Bei der ersten Auflage im Jahr 2021 wurden auch zwei Projekte der SPORTUNION ausgewählt und gefördert. Einerseits “Sport vor Ort – die SPORTUNION macht mobil” der SPORTUNION Salzburg und andererseits “DADAE  – Daughters and Dads Active and Empowered Austria” der SPORTUNION Wien. Der Innovationscall 2023 ist mit einer Million Euro dotiert. Projekte können mit maximal 150.000 Euro für höchstens drei Jahre gefördert werden. Die Projektideen können von 15. Mai bis 16. Juni 2023 unter sportstrategie@bmkoes.gv.at eingereicht werden. Bis Ende August werden die Projekte durch die Sektion Sport ausgewählt. Ab Mitte September startet die konkrete Ausgestaltung der Förderungen.

„Innovation ist ein zentraler Schlüssel für Veränderung und Weiterentwicklung. Das gilt auch und insbesondere für den Sport. Daher bringen wir auch 2023 einen Call an den Start, bei dem die vielversprechendsten, bisher noch nicht geförderten Projekte in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion und Integration gesucht werden. Neue Wege, Ansätze und Methoden sollen dabei im Fokus stehen und als Pilotprojekte Vorbild für andere im Sport werden“, erläutert Sportminister Werner Kogler.

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Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.

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