Ab 15.Mai gibt es weitere Lockerungen, die auch den Vereinsbetrieb betreffen.
Das Betreten von Freiluft-Sportstätten zur Sportausübung (alle Sportarten nun auch sportartspezifisches Mannschaftstraining im Freiluftbereich) ist zulässig, weiterhin unter Einhaltung des Abstandes von zwei Metern – bei Ausübung der Sportart – gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und einer maximalen Gruppengröße von zehn Personen. Das sportartspezifische Mannschaftstraining in geschlossenen Räumlichkeiten ist derzeit nicht zulässig.
Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ab 15. Mai wieder öffnen.
Eine große Erleichterung für Vereine und damit ein Meilenstein im Bürokratieabbau ist geglückt. Abrechnungsunterlagen können zukünftig einfach und digital per E-Mail an den Landesverband übermittelt werden. Die Papierflut kann damit deutlich reduziert, der bürokratische Aufwand minimiert und der Weg zur Post gestrichen werden.
Liebe Eltern, liebe Kinder und Interessierte, Die SPORTUNION Vorarlberg freut sich, das UGOTCHI Sport Camp vom 10. bis 12. Juli in Egg vorstellen zu dürfen! Dieses aufregende Sport Camp ist speziell für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren konzipiert und bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus schnuppern im Sportverein, spannenden Sportspielen und Spaß in
Vergangenen Samstag (20.04.2024) wurde die Sporthalle der Mittelschule Mäder zum Schauplatz der Österreichischen SPORTUNION- Bundesmeisterschaften, an denen sechs Vereine aus ganz Österreich teilnahmen. Der UNION Ringerclub Mäder freut sich über insgesamt 88 Teilnehmer:innen, dabei war der URC Mäder mit 18 Sportler:innen stark vertreten und durfte sich auch über den zweiten Platz in der Mannschaftwertung freuen,
Am Sonntag, den 4. Februar versammelten sich in Hohenems 27 sportbegeisterte Minigolfer:in in der Minigolfhalle in Hohenems. Der Bahnengolf-Sportclub Klaus richtet die UNION Meisterschaft aus. Die Teilnehmer verteilten sich auf zwei Leistungsklassen sowie eine Jugendklasse und lieferten spannende Wettkämpfe und starke individuelle Leistungen ab.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!