Vereinsförderung

Die SPORTUNION Vorarlberg ist ein Sportdachverband mit der Ausrichtung den Breiten- und Gesundheitssport in der täglichen Vereinsarbeit bestmöglich zu unterstützen. Jeder Mitgliedsverein hat die Möglichkeit jährlich einen Antrag auf Bundessportfördermittel BVZ lt. BSFG 2017 zu stellen.

Um Doppelförderungen zu vermeiden, wurde bereits im Jahre 2011 zwischen den beiden Systempartnern dem Sportreferat der Vorarlberger Landesregierung und den 3 Sportdachverbänden SPORTUNION, ASVÖ und ASKÖ die Förderzuständigkeiten klar definiert. Sportstättenförderungen über 20.000€ und der Bereich des Spitzensportes ist in der Zuständigkeit des Landes Vorarlberg.

Förderbereiche der SPORTUNION VORARLBERG

  • Trainerkosten (Gehaltsabrechnungen, Honorarnoten, PRAE – Pauschale Reiseaufwandsentschädigung, Rechnungen)
  • Ausgaben für Hallenkosten – Mietrechnungen, Pacht
  • Materialanschaffungen – Vereinsausstattungen – Sportgeräte
  • Instandhaltung/Sanierung von Sportstätten – z.B. Errichtung, Wartung oder Sanierung des Rasenplatzes, Sanierung vom Vereinsheim, Aufstellung einer Flutlichtanlage etc.
  • Sonstige Kosten (Betriebskosten etc.)
  • Teilnahme an Wettkämpfen ohne Qualifikation

Einreichzeitraum für die Förderansuchen ist jeweils einer vorgegeben Terminfrist eines jeden Jahres.

Die Förderansuchen für den Bundesvereinszuschuss (Basisförderung) und für den Vereinsbonus sind ausnahmslos über unsere Datenbank zu stellen.

Auswertung

Nach Ende der Eingabefrist werden sämtliche eingelangten Anträge ausgewertet und die Förderbeträge den einzelnen Vereinen zugeteilt. Alle Bearbeitungsschritte werden in der Datenbank vermerkt und per Mail an die hinterlegten Vereinsemailadressen versendet, somit kann jeder Verein in der Datenbank und jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus sowie den zugeteilten Betrag einsehen.

Allgemeine Abrechnungsrichtlinien

Damit es nach erfolgter Förderzusage zur Auszahlung an den Verein kommt, müssen von diesem Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden. Dabei gelten für alle Förderungen und Projekte die Abrechnungsrichtlinien des Bundessportförderungsgesetz gem. § 24 BSFG 2017.

In Vorarlberg gibt es eine weitere Abmachung. Sportstättenförderungen über 20.000€ und der Bereich des Spitzensportes ist in der Zuständigkeit des Land

Hier findest du die wichtigsten Richtlinien für Vereine im Überblick:

  • Alle Abrechnungsunterlagen müssen postalisch an die SPORTUNION Vorarlberg (Treiet 1, 6837 Weiler) übermittelt werden.
  • Alle Belege (Rechnungen, PRAEs, Honorarnoten, etc.) müssen im Original übermittelt werden. Dabei müssen sowohl der Beleg als auch alle sich darauf befindlichen Unterschriften original sein. Sollten Belege ausschließlich digital vorliegen, sind diese auszudrucken. Eine vom Verein zeichnungsberechtigte Person muss darauf handschriftlich folgendes auf dem Ausdruck vermerken: ,,Dieser Beleg wird/wurde bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnun vorgelegt und nicht durch Dritte übernommen”.
  • Zudem sind Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, Datum und der Vereinsstempel zu ergänzen.
  • Der Letztempfang muss für alle Belege nachgewiesen werden (Zahlungsbestätigung / Kontoauszug bei Online-Zahlungen, Kassabuch bei Barzahlungen, Kreditkartenabrechnung bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal). Bei elektronischem Zahlungsverkehr müssen der Betrag, sowie Name und IBAN des Absenders und Empfängers ersichtlich sein.
  • Das Rechnungsdatum und Leistungszeitraum der Belege muss dem jeweiligen Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr, Projektjahr) entsprechen.
  • Die jeweilige Abrechnungsfrist muss eingehalten werden (Bundessportförderung 24.November). Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Im Sinne des Vereins soll die Abrechnung so unkompliziert und einfach wie möglich gestaltet werden.

Deshalb empfehlen wir unseren Vereinen …

  • … sämtliche Zahlungen per Überweisung über das Vereinskonto durchzuführen.
  • … auf Barzahlungen zu verzichten.
  • … auf Zahlungen via PayPal oder Kreditkarte zu verzichten.
  • … auf Ausgaben privater Personen zu verzichten.
  • … vor der postalischen Zusendung die Unterlagen gescannt an die verantwortliche Person der Sportunion Vorarlberg (Sebastian Gmeiner, s.gmeiner@sportunion-vlbg.at, 0664 60 613 801) zu schicken.

Projektförderungen

Neben der Basisförderung – Bundesvereinszuschuss werden unsere Mitgliedsvereine eingeladen bei Projekten mitzuarbeiten. Bei den Projekten und Förderungen gelten zudem häufig noch weitere Richtlinien (z.B. abrechenbare Kostentypen), die es zu beachten gibt. Für Detailfragen dazu steht dir die jeweilige Ansprechperson gerne zur Verfügung:

Sebastian HO

Sebastian Gmeiner

Bundessportförderung

Landessportförderungen

Allgemeine Förderanfragen

Niklas HO

Niklas Achberger

Kinder gesund bewegen

Bewegt im Park

Nike HO

Nike Jordan

Vereinsbonus

Gesunder Rücken

SPORTUNION Young Athletes