Servicebereich für Vereine
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Neue Rubrik auf Instagram!
Jahresbericht 2024
PRAE ELDA Meldung
REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Die ausbezahlten Beträge für das Jahr 2024 müssen vom auszahlenden Verein bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzungen
Große Ehre für Fabian Verschnig und Karate und Kampfsport Union Hard
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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Die ausbezahlten Beträge für das Jahr 2024 müssen vom auszahlenden Verein bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzungen