Bildungsministerium erklärt den Juni auch 2023 wieder zum “Monat des Schulsports”

Das Bildungsministerium und die Dachverbände haben den Juni heuer zum zweiten Mal zum “Monat des Schulsports” erklärt. Klassen, die zusätzlich zum Sportunterricht gemeinsam mit Vereinen Sportaktivitäten durchführen, bekommen dafür einmalig bis zu 500 Euro Förderung.

Insgesamt steht für das Monat des Schulsports heuer ein Budget von 3 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Aktivitäten von Sportvereinen an den Schulen ebenso wie externe “Schnuppertage” oder Schwimmunterricht. Umgesetzt wird die Aktion vom Bildungsministerium und den drei Dachverbänden (SPORTUNION, ASVÖ und ASKÖ). Die Idee hinter der Einführung des “Monats des Schulsports” war es im vergangenen Jahr, die Schülerinnen und Schüler nach den Corona-bedingten Kürzungen oder Ausfällen von Wettkämpfen, Skikursen oder Sportwochen wieder stärker in Bewegung zu bringen.

Sportvereine ersparen Gesundheitssystem 1,45 Milliarden Euro

Denn zahlreiche Studien belegen die negativen Folgen des Bewegungsmangels in der Coronapandemie für Fitness und psychische Gesundheit der Schüler. Bildungsminister Martin Polaschek sprach bei der Pressekonferenz vergangene Woche von einem “Erfolgsmodell”. Den Grund dafür führte SPORTUNION-Vizepräsidentin Michaela Huber näher aus: “Schulen und Vereine sind die beiden Sozialisationsträger für gesamtgesellschaftliche Entwicklungen. Die Kombination aus Schulsport und Vereinssport schafft dabei eine ideale Basis für eine gesunde Zukunft unserer Kinder. Der Gesundheitssektor erspart sich mit den Aktivitäten unserer Sportvereine 1,45 Milliarden pro Jahr.”

© BKA/Tarek Wilde
Monat des Schulsports 2023

Im vergangenen Jahr wurde das Angebot von den Vereinen gut angenommen und von den Schulen hervorragend umgesetzt, resümierte ASKÖ-Generalsekretär Michael Maurer. Auch für heuer erwartet er wieder rege Teilnahme. Anträge sind ab 15. Mai und bis spätestens 24. Juni via www.monatdesschulsports.at möglich. Die SPORTUNION hat auf ihrer Homepage wieder einen detaillierten Leitfaden zusammengestellt.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.

Jetzt einreichen und “nachhaltig gewinnen”

Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,