HomeNews internNeue Corona-Verordnung: Ende des Sport-Lockdowns
Neue Corona-Verordnung: Ende des Sport-Lockdowns
Die Bundesregierung beendet den bundesweiten Lockdown, ab dem 12. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gilt jedoch länderspezifische Regelungen zu beachten.
Hier die wichtigsten Punkte für den Sport:
Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmende (ab 51 Teilnehmende: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/Präventionsbeauftragter, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmende: zusätzlich Bewilligungspflicht)
Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoormax. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer/Zuschauerinnen (es gilt 2G und indoorMaskenpflicht)
Spitzensport ist ohne Beschränkung der Teilnehmenden möglich (für Zuschauer/Zuschauerinnen gilt 2.000/4.000)
Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
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Liebe Vereine, die Anmeldung der 50 Tage Bewegung Angebote ist nach wie vor geöffnet und unter https://www.gemeinsambewegen.at/main.asp?VID=1&kat1=108&kat2=715 verfügbar. Die Aktion läuft vom 07.09. – 25.10. und soll Interessierte zum kostenlosen Schnuppern in Vereinsangeboten einladen. Eine super Möglichkeit neue Mitglieder zu gewinnen. Und auch heuer werden wieder Vereins-Videoportraits unter allen Einreichenden verlost. Die Verlosung findet am
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Ab Juni starten wir eine neue Rubrik, in der wir wöchentlich die wichtigsten Events und Veranstaltungen der SPORTUNION Vereine vorstellen wollen. Dies geht natürlich nur mit eurer Hilfe. Ihr habt ein Event oder ein Sportveranstaltung am Wochenende? Dann schickt uns einfach bis Dienstag ein Bild (Copyight beachten), euer Logo und folgende Informationen an f.bautista@sportunion-vlbg.at zu: Was: Wo:
Auch in diesem Jahr hat die SPORTUNION Vorarlberg wieder zahlreiche Projekte und Veranstaltungen auf die Beine gestellt, spannende Aus- und Fortbildungen organisiert und vieles mehr bewegt. All das haben wir in unserem Jahresbericht 2024 mit eindrucksvollen Bildern, spannenden Fakten und aussagekräftigen Zahlen festgehalten. Ein Blick hinein lohnt sich auf jeden Fall – viel Freude beim
Mit der „neue“ Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (120€ täglich/720€ monatlich) muss der Sportverein auch eine Meldung an das Finanzamt machen. Hierbei ist die Jahressumme der PRAE’s des Vorjahres pro Übungsleiter/Trainer bis Ende Februar über das ELDA-System zu melden. Wie der Verein zu einer Meldung kommt, ist in dieser Schritt-für-Schritt Anleitung nachvollziehbar dargestellt. Schritt-für-Schritt Anleitung Für eine schnellere