Neue Corona-Verordnung: Ende des Sport-Lockdowns

Die Bundesregierung beendet den bundesweiten Lockdown, ab dem 12. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gilt jedoch länderspezifische Regelungen zu beachten.

Hier die wichtigsten Punkte für den Sport:

  • Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
  • Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmende (ab 51 Teilnehmende: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/Präventionsbeauftragter, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmende: zusätzlich Bewilligungspflicht)
  • Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoormax. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer/Zuschauerinnen (es gilt 2G und indoorMaskenpflicht)
  • Spitzensport ist ohne Beschränkung der Teilnehmenden möglich (für Zuschauer/Zuschauerinnen gilt 2.000/4.000)
  • Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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PRAE ELDA Meldung

Mit der „neue“ Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (120€ täglich/720€ monatlich) muss der Sportverein auch eine Meldung an das Finanzamt machen. Hierbei ist die Jahressumme der PRAE’s des Vorjahres pro Übungsleiter/Trainer bis Ende Februar über das ELDA-System zu melden. Wie der Verein zu einer Meldung kommt, ist in dieser Schritt-für-Schritt Anleitung nachvollziehbar dargestellt. Schritt-für-Schritt Anleitung Für eine schnellere

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Die ausbezahlten Beträge für das Jahr 2024 müssen vom auszahlenden Verein bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzungen

Große Ehre für Fabian Verschnig und Karate und Kampfsport Union Hard

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