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Neue Corona-Verordnung: Ende des Sport-Lockdowns
Die Bundesregierung beendet den bundesweiten Lockdown, ab dem 12. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gilt jedoch länderspezifische Regelungen zu beachten.
Hier die wichtigsten Punkte für den Sport:
Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmende (ab 51 Teilnehmende: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/Präventionsbeauftragter, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmende: zusätzlich Bewilligungspflicht)
Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoormax. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer/Zuschauerinnen (es gilt 2G und indoorMaskenpflicht)
Spitzensport ist ohne Beschränkung der Teilnehmenden möglich (für Zuschauer/Zuschauerinnen gilt 2.000/4.000)
Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
Auch in diesem Jahr hat die SPORTUNION Vorarlberg wieder zahlreiche Projekte und Veranstaltungen auf die Beine gestellt, spannende Aus- und Fortbildungen organisiert und vieles mehr bewegt. All das haben wir in unserem Jahresbericht 2024 mit eindrucksvollen Bildern, spannenden Fakten und aussagekräftigen Zahlen festgehalten. Ein Blick hinein lohnt sich auf jeden Fall – viel Freude beim
Mit der „neue“ Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (120€ täglich/720€ monatlich) muss der Sportverein auch eine Meldung an das Finanzamt machen. Hierbei ist die Jahressumme der PRAE’s des Vorjahres pro Übungsleiter/Trainer bis Ende Februar über das ELDA-System zu melden. Wie der Verein zu einer Meldung kommt, ist in dieser Schritt-für-Schritt Anleitung nachvollziehbar dargestellt. Schritt-für-Schritt Anleitung Für eine schnellere
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Die ausbezahlten Beträge für das Jahr 2024 müssen vom auszahlenden Verein bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzungen
Herzliche Gratulation an Fabian Verschnig und an die Karate- und Kickbox UNION Hard! Am 26. November 2024 ehrte man Fabian, Europameister im Pointfight (+94 kg) und Vize-Europameister mit dem Nationalteam für seine außergewöhnlichen sportlichen Erfolge. Im Namen der SPORTUNION Vorarlberg überreichten wir Fabian ein kleines Dankeschön für seine tollen Leistungen und bedankten uns bei dem
Wir haben unsere Newsletter-Struktur überarbeitet: Die Überflutung von Informationen im täglichen Leben nimmt keinen Stopp, deswegen bieten wir ab sofort einen kurzen und kompakten Newsletter mit Neuigkeiten für SPORTUNION Vereinsfunktionär:innen an. Dieser Newsletter informiert über die neuesten Möglichkeiten, Projekte, Unterstützungen, Formulare und alles was für den organisierten Sport und uns wichtig ist. Funktionär:innen können
Eine große Erleichterung für Vereine und damit ein Meilenstein im Bürokratieabbau ist geglückt. Abrechnungsunterlagen können zukünftig einfach und digital per E-Mail an den Landesverband übermittelt werden. Die Papierflut kann damit deutlich reduziert, der bürokratische Aufwand minimiert und der Weg zur Post gestrichen werden.