Preis für nachhaltige Sportvereine im Rahmen des 10. Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen!”

Der Wettbewerb “nachhaltig gewinnen!” findet bereits zum 10. Mal statt. Auch dieses Jahr können nachhaltige Sportvereine (finanziert durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport – BMKÖS) am Wettbewerb teilnehmen. Einreichschluss ist der 31. August 2021.

In der Sonderkategorie „Nachhaltiger Sportverein” können alle Sportvereine in Österreich einreichen. Nach derzeitigem Stand sind geplant drei Hauptpreisträger auszuzeichnen (Preisgeld je 1.500€) sowie drei Motivationspreisträger (Preisgeld je 500€), je mehr Nachhaltigkeitsaktionen man sich im Aktionsplan vornimmt bzw. durchgeführt wurden, umso größer ist die Chance zu gewinnen.

Einreichvoraussetzungen

(siehe auch https://nachhaltiggewinnen.at/teilnahmebedingungen.htm#sportverein)

1.       Die Nachhaltigkeitsselbstbewertung Ihres Sportvereins mit Hilfe des Tools auf https://www.nachhaltiger-sport.at/selbsttest-fragen/ (am Ende wird ein individueller Link mit dem Bewertungsergebnis generiert, diesen per mail an die unten angegebenen Adressen schicken)

2.       Die Erstellung eines Aktionsplans mit formulierten Nachhaltigkeitszielen des Sportvereins für die nächsten zwei Jahre, eine Vorlage für den Aktionsplan (kann in Word kopiert werden) finden sie unter: www.nachhaltiger-sport.at/standardvorlage-fuer-einen-aktionsplan/

3.       Den Link mit dem Ergebnis der Nachhaltigkeitsselbstbewertung  sowie den Aktionsplan mailen Sie bitte an die folgende Adresse: felix.heckl@umweltbundesamt.at

Prämierung nach Juryentscheidung

Der Entscheid der Jury ist endgültig. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Prämiert werden die Leistungen der Sportvereine. Es besteht kein Anspruch auf die Nennung von Namen einzelner Personen. Aufwendungen, die aufgrund einer Bewerbung entstehen, werden nicht zurückerstattet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Rechte der eingereichten Texte, Dokumentationen und Bildmaterialien mit der Anmeldung an das Netzwerk „Green Events Austria“ übergehen. Diese werden ausschließlich für die Informationsaufbereitung und Bewusstseinsbildung zum Thema „Nachhaltiger Sport“ eingesetzt. Eine kommerzielle Verwendung der Daten und Informationen wird ausgeschlossen.

Green Events Austria Konferenz am 18. November 2021

Weitere Infos sind auf der Seite der Infothek Green Events – das webbasierte Informationsportal zu finden. Dieses bündelt Informationen für eine nachhaltige Eventbranche und ist Plattform für Veranstalter/innen, Produzent/innen und Dienstleister/innen. Die Green Events Austria Konferenz 2021 wird am 18. November 2021 im MAK Museum Wien stattfinden. Die Preisträger des Wettbewerbs „nachhaltig gewinnen!“ werden am Abend der Konferenz im Rahmen der Green Events Austria Gala u.a. von Frau BM Leonore Gewessler und Stadtrat Jürgen Czernohorszky ausgezeichnet, Sportminister Werner Kogler ist angefragt.

Für allfällige Fragen zur Einreichung steht Herr Jörg Meixner (joerg.meixner@gmx.net, 0650/6868515) zur Verfügung.

Das könnte dich auch interessieren...

UGOTCHI Sport Camp

Liebe Eltern, liebe Kinder und Interessierte, Die SPORTUNION Vorarlberg freut sich, das UGOTCHI Sport Camp vom 10. bis 12. Juli in Egg vorstellen zu dürfen! Dieses aufregende Sport Camp ist speziell für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren konzipiert und bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus schnuppern im Sportverein, spannenden Sportspielen und Spaß in

SPORTUNION Bundesmeisterschaft Ringen in Mäder

Vergangenen Samstag (20.04.2024) wurde die Sporthalle der Mittelschule Mäder zum Schauplatz der Österreichischen SPORTUNION- Bundesmeisterschaften, an denen sechs Vereine aus ganz Österreich teilnahmen. Der UNION Ringerclub Mäder freut sich über insgesamt 88 Teilnehmer:innen, dabei war der URC Mäder mit 18 Sportler:innen stark vertreten und durfte sich auch über den zweiten Platz in der Mannschaftwertung freuen,

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.