ÖBS-Kongress 2020 findet online statt

Der 14. Österreichische Bewegungs- und Sportkongress (ÖBS) wird aufgrund der Corona-Krise online stattfinden. Die Version wird am ursprünglich geplanten Datum von 16. bis 18. 10.2020 stattfinden, dies haben die drei Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION entschieden. Bei der digitalen Variante werden insgesamt 22 Arbeitskreise zur Verfügung stehen. Diese werden jeweils 1-stündig, hintereinander und verteilt auf drei Tage, angeboten.

Der Kongress wendet sich an:

1. Verein: ÜbungsleiterInnen mit Fit Sport Austria-Qualitätssiegel, ÜbungsleiterInnen & LehrwartInnen/InstruktorInnen
2. Kindergarten: SchülerInnen & AusbildnerInnen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, KleinkindpädagogInnen
3. Schule: StudentInnen & AusbildnerInnen an Pädagogischen Hochschulen & Universitäten, PädagogInnen

Der Zeitplan für den Online Kongress gestaltet sich wie folgt:

  • Freitag, 16.10., Starts 16.00  – 20.00 Uhr, stündlich (Ende: 21.00 Uhr)
  • Samstag, 17.10., Starts 08.00 – 20.00 Uhr, stündlich (Ende: 21.00 Uhr)
  • Sonntag, 18.10., Starts 08.00 – 11.00 Uhr, stündlich (Ende: 12.00 Uhr)

Der/Die Teilnehmer/in hat die Möglichkeit 1-22 Arbeitskreise auszuwählen. Die Teilnahme an mindestens 4 Arbeitskreisen ist notwendig, um anschließend ein Zertifikat bei Fit Sport Austria beantragen zu können.

Hier geht’s zur Online-Anmeldung. Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

 

Die Teilnahmegebühren betragen für ÜbungsleiterInnen, die mit dem Fit Sport Austria Qualitätssiegel für gesunde Bewegung und Sport im Verein augezeichnet sind, € 39. Für alle anderen Personen beträgt die Teilnahmegebühr € 49. In der Gebühr enthalten sind die Teilnahme an bis zu 22 Arbeitskreisen sowie die Ausstellung des Zertifikats (Achtung: Teilnahme an mind. 4 AKs). Falls Sie bereits die Kongress-Gebühr für Saalfelden eingezahlt haben (ursprüngliche Durchführung vor Ort) ist eine erneute Überweisung nicht nötig. Ihnen wird die Differenz rücküberwiesen!

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.

Jetzt einreichen und “nachhaltig gewinnen”

Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,