Datenschutzkonformes Online-System zur Erfassung von Anwesenheiten

Sport darf endlich wieder vor Publikum betrieben werden. Wir dürfen also wieder Sportveranstaltungen durchführen, sollten aber sehr verantwortungsvoll damit umgehen.

 

In der Verordnung heißt es:

„Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen

wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.“

 

Wissen, wer da war, ist ein ganz wichtiger Punkt. Mit www.sportveranstaltung.at ermöglichen Sie Ihren Besuchern ein völlig unkompliziertes Registrieren – von zu Hause im Vorfeld der Veranstaltung, spätestens via Handy beim Sportstätteneingang. Ohne Anstellen, ohne Kugelschreiber desinfizieren, ohne unleserliche Einträge.

 

Die Veranstaltung wird unkompliziert vom Verein/Verband in wenigen Schritten selbst angelegt.

Termin, Name, Location, Veranstalter – das ist alles was das System wissen muss.

Vom Besucher werden nur Vorname, Nachname und eine Email-Adresse erfragt.

 

Mehr Details findet ihr hier. Infos, Demoversionen, Erklärvideos und Preise auf www.sportveranstaltung.at

Das könnte dich auch interessieren...

UGOTCHI Sport Camp

Liebe Eltern, liebe Kinder und Interessierte, Die SPORTUNION Vorarlberg freut sich, das UGOTCHI Sport Camp vom 10. bis 12. Juli in Egg vorstellen zu dürfen! Dieses aufregende Sport Camp ist speziell für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren konzipiert und bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus schnuppern im Sportverein, spannenden Sportspielen und Spaß in

SPORTUNION Bundesmeisterschaft Ringen in Mäder

Vergangenen Samstag (20.04.2024) wurde die Sporthalle der Mittelschule Mäder zum Schauplatz der Österreichischen SPORTUNION- Bundesmeisterschaften, an denen sechs Vereine aus ganz Österreich teilnahmen. Der UNION Ringerclub Mäder freut sich über insgesamt 88 Teilnehmer:innen, dabei war der URC Mäder mit 18 Sportler:innen stark vertreten und durfte sich auch über den zweiten Platz in der Mannschaftwertung freuen,

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.