Materialverleih
Mitgliedsvereine der SPORTUNION Vorarlberg können kostenlos Materialien ausleihen.
Voraussetzung für den Verleih ist eine entsprechende Vereinshaftpflichtversicherung.
1. KLEINMATERIALIEN
Riesenauswahl an verschiedensten Geräten und Spielen. Siehe Liste anbei. Der Verleih aller Kleinmaterialien ist ohne Einschulung möglich. Das Material muss beim SPORTUNION Büro (Treit 1, 6837 Weiler) abgeholt und zurückgebracht werden. Die Übernahmebestätigung wird bei der Übergabe unterschrieben.
Die Liste findest du hier!
2. GROSSMATERIAL
Für die folgenden Materialien muss eine Einschulung absolviert werden, sodass der ordnungsgemäße Auf- und Abbau, sowie die sichere Nutzung gewährleistet werden können. Einschulungen werden auf Anfrage angeboten.
Airtrack
Größe: ca. 2,5 x 12 m; Unterlagsmatte, Gebläse klein+ groß und Verlängerungskabel 15m; Transportwagen; Gewicht ca. 70kg; die Airtrack kann in einem PKW transportiert werden. Zum Einladen werden auf Grund des Gewichtes min. 2 Personen benötigt.
Bumperball
Es stehen 6 große Bumperballs und 4 kleine Bumperballs (bis 150cm) zur Verfügung. Inkl. Gebläse und Putzset;
Fitlight
Fitlight ist ein innovatives Trainingssystem, das flexibel in jeder Sportart eingesetzt werden kann, um Reaktion, Hand-Auge-Koordination und Ausdauer zu trainieren. Es stehen 12 Lichter inkl. IPad und Ladegerät zur Verfügung; Skripten sind beigelegt.
3. WERBEMATERIALIEN und EVENTMATERIAL
Gerne können Beachflags, Roll-Ups und Banner für Veranstaltungen oder auch für das Vereinslokal angefragt werden.
Pavillons
Es stehen zwei 3x3m Pavillons und ein 3x6m Pavillon (inkl. Seitenwände und Transporttasche) auf Anfrage für Events zur Verfügung.
Liegestühle
5 Stück
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Nutzung der SPORTUNION Materialien eine einschlägige Erfahrung voraussetzt. Der Mieter erklärt über eine ausreichende Erfahrung mit der Nutzung der Sportmaterialien zu verfügen und verpflichtet sich eine verantwortliche Person zu benennen, welche die persönliche Aufsicht für die Benutzung übernimmt.
a) Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die oben genannte verantwortliche Person über eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit den Sportmaterialien verfügt.
b) Der Mieter sowie die verantwortliche Person hält den Vermieter für allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos.