Öffnungsschritte für den Vorarlberger Sport

Liebe Vereine,

wie ihr vermutlich mitbekommen habt, wird Vorarlberg in der Öffnung des Sportes eine Vorreiterrolle einnehmen.

Alle anderen Bundesländer blicken gespannt nach Vorarlberg und beobachten die Öffnungsschritte genau. Nehmen wir die Verantwortung für den Sport ernst und stellen einen sicheren Sportbetrieb für unseren Nachwuchs her.

Hier ist ein kurzer Überblick was mit 15.03.21 möglich sein sollte:

Sport Modellregion Vorarlberg: Jugendsport

  • bis 18 Jahre
  • Outdoor und indoor
  • Sportausübung ohne Körperkontakt
  • 2 Meter Abstand (darf kurzfristig unterschritten werden)
  • unter 10-Jährige benötigen keinen Test, 10 -18 jährigen benötigen einen Test bei Indoor (Hallen) Sport
  • Test-Pflicht indoor: Selbsttest (max. 24h, Schultest derzeit nicht erlaubt), Antigen-Test (max. 48h) oder PCR-Test (max. 72h), unter 10-Jährige benötigen keinen Test
  • Gruppengröße: 10 indoor (2 volljährige Betreuungsperson) /20 outdoor (3 volljährige Betreuungspersonen), mehrere Gruppen nebeneinander (Trennung) sind erlaubt, es darf zu keiner Vermischung kommen
  • Registrierungspflicht für Sportstätten und Vereine (Teilnehmerliste – https://sportunion.at/corona-virus/ downloadbar)
  • Präventionskonzept für Sportstätten und Vereine
  • Ausnahme von 20m²-Regelung
  • Trainer benötigt 1x in der Woche einen Test und darf verschiedene Gruppen (zeitlich hintereinander, anderen Tagen) trainieren
  • Sportmannschaften/Sportler, die im Spitzensport tätig waren, bleiben in diesem System.

Eltern-Kind-Turnen ist der derzeitigen Verordnung nicht erlaubt, indoor Kinderturnen mit 2 Betreuungspersonen sehr wohl.

Falls ein ÜL/Trainer bereits positiv auf Covid 19 war, benötigt er keinen wöchentlichen Test mit dem Absonderungsbescheid (nur für die bestimmte Zeit) kann diese wöchentliche Testpflicht ausgesetzt werden.

Gemeindeämter geben die Selbsttest auch an Sportvereine aus, für die Testung und das Uploaden des Ergebnisses wird es ein Vorzeigevideo geben.

Die Selbsttests können unter dieser HP ein gemeldet werden (https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Selection)

 

Für Sportler über 18 Jahren gilt die Vorarlberger Sonderregelung nicht, sondern die Bundesverordnung (s.u. Freizeitsport).

Freizeitsport

Für den Freizeitsport gilt nach wie vor die Bundesverordnung, d.h. es gibt keine Veränderung.

Gemeinsame Sportausübung im Freien und in Outdoor-Sportstätten ist zwischen 06.00 und 20.00 Uhr von höchstens vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten, zuzüglich max. 6 Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, zulässig. Es ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. In Outdoor-Sportstätten müssen zudem 20m2 pro Person zur Verfügung stehen.

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