Förderprojekt “Kids on Bike” 2022

Trainingsförderung in Vereins- und Regionalzellen

Der ÖRV hat gemeinsam mit den Dachverbänden ASKÖ, SPORTUNION und ASVÖ auch für 2022 das Kooperationsprojekt „Kids on Bike – Der Pfad einer Radsportlaufbahn“ bei der Bundes-Sport GmbH eingereicht und bewilligt bekommen. Die Fördermittel werden in den Aktionsbereichen Breitensport, Kernbereich U15/17 und Leistungssport eingesetzt. Im Aktionsbereich Breitensport werden die Mittel auf gemeinsamen Vorschlag von ÖRV und Dachverbänden zur Unterstützung von Trainingseinheiten im Bereich Nachwuchstraining an ausgewählte Vereine und Regionalzellen vergeben.

Die Förderung pro Verein beträgt € 300,- bis 600,- für Trainingseinheiten, die vom jeweiligen Verein in Kindergarten, Volksschule oder im Vereinstraining für Kinder im Alter von 3 bis 16 Jahren eingesetzt wurden.

Als Berechnungsbasis dient ein Ansatz von 15-30 Trainingseinheiten zu je € 20,- Förderung = € 300,- bis 600,- gesamt je Verein. Die Förderung betrifft Trainingseinheiten in der oben angeführten Nachwuchszielgruppe (spezifisches Radtraining, aber auch allgemeines Athletiktraining, Wintertraining, etc.) im Projektzeitraum 1.1. – 31.12.2022.
Die Abwicklung des Förderprojektes und der Zahlungsfluss der Fördermittel müssen unbedingt noch bis zum Jahresende 2022 erfolgen.

Die Auswahl der Vereine erfolgt aufgrund der entsprechenden Bewerbungen, die über die jeweiligen Landesorganisationen der Dachverbände einzureichen sind, durch die Projektleitung im Zusammenwirken mit den Bundesfachwarten der Dachverbände.

Bewerbungen um Förderung sind bis spätestens 28.11.2022 per E-Mail an die jeweilige Landesorganisation des jeweiligen Dachverbandes und gleichzeitig an pail@bike03.at zu richten!

Wichtige Informationen zur Abwicklung im PDF:

2022_Kids_on_Bike_Förderung
2022_Kids_on_Bike_DATENABFRAGE_VEREINE

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.

GreenSPORT(UNION): Leitfaden für nachhaltigere Veranstaltungen veröffentlicht

Veranstaltungen sind stets ein Highlight im Kalender und sorgen meist für unvergessliche Erinnerungen. Durch Anreise, Verpflegung, Abfall und der Austragung selbst entstehen jedoch CO2-Emissionen, die das Klima belasten. Deshalb sollte bereits bei der Planung darauf geachtet werden, das eine Veranstaltung möglichst umweltfreundlich organisiert und abgewickelt wird. Neuer Leitfaden für Vereine Um Vereinen den Einstieg in