Ab 23. Mai beantragen: Förderung für nachhaltige, betriebskostensparende Maßnahmen bzw. für besondere Mehraufwendungen durch die Teuerung

Die SPORTUNION Niederösterreich vergibt nach der Erhöhung der Bundessportfördermittel zusätzliche Förderungen für nachhaltige, betriebskostensparende Maßnahmen (z.B. PV-Anlagen, thermische Sanierungen, Erneuerung von Flutlichtanlagen, Umstellung der Heizungsanlage, etc.) bzw. für besondere Mehraufwendungen durch die Teuerung an ihre Mitgliedsvereine.

Die Förderungen können ab 23. Mai über die SPORTUNION Vereinsverwaltung (https://suvw.at/) beantragt werden und werden unbürokratisch und zeitnah nach dem „first come, first served“-Prinzip vergeben. „So haben unsere Mitgliedsvereine eine rasche Zusage und können die ausführenden Gewerke ohne unnötigen Zeitaufschub beauftragen“, spricht sich Landesfinanzreferentin Mag. Christina Petz für das unkomplizierte Vergabeverfahren aus. Die Maßnahmen werden mit 20% der Gesamtkosten und maximal € 5.000,- pro Verein und Maßnahme gefördert, wobei pro Verein im Bereich Sportstättenbau insgesamt (inklusive dieser Aufwendungen für nachhaltige, betriebskostensparende Maßnahmen) maximal  € 25.000,- abgeholt werden können. Diese Maximalsumme gilt für einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren gilt.

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