Neue Corona-Verordnung: Ende des Sport-Lockdowns

Die Bundesregierung beendet den bundesweiten Lockdown, ab dem 12. Dezember gilt eine neue Corona-Verordnung. Es gilt jedoch länderspezifische Regelungen zu beachten. Hier die wichtigsten Punkte für den Sport: Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden Zusammenkünfte